Hochbauplanung

Generalplanung

Als Generalplaner übernehmen wir alle Planungsleistungen Ihres Bauvorhabens - von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes. Interdisziplinäre Teams arbeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber an der Realisierung des Projektes. Der Auftraggeber hat nur einen Ansprechpartner für das gesamte Bauprojekt.

Zu den Dienstleistungen der Generalplanung gehören

  • PROJEKTMANAGEMENT
  • BAUPLANUNG
  • FACHPLANUNG
  • KOSTENERMITTLUNG & AUSSCHREIBUNG
  • ÖRTLICHE BAUAUFSICHT

Projektentwicklung

Am Anfang steht eine Idee. Wir machen daraus ein Projekt. So entstehen nachhaltig erfolgreiche Bauwerke.

Zu unseren Dienstleistungen dieser Phase gehören

  • Projektinitiierung durch Schaffen der notwendigen Voraussetzungen
  • Konzeption im Rahmen der gültigen Vorschriften und Gesetze
  • sämtliche Untersuchungen, unternehmerische Entscheidungen, Planung und andere bauvorbereitende Maßnahmen
  • Absicherung der Nutzung des Bedarfs für das geplante Bauvorhaben durch Marktbeobachtungen, Analysen und Berechnungen
  • Vermarktung Ihres Projektes

 

Bauplanung

ab concept Hochbauplanung Bauplanung

Zu unseren Bauplanungsleistungen gehören

  • Erarbeiten innovativer Konzepte nach Ihren individuellen Bedürfnissen
  • Hilfe und Information bei der Beschaffung eines geeigneten Grundstückes
  • reibungslose Abwicklung und Terminsicherheit durch genaue Projektablaufplanung
  • Erstellen von Kostenschätzungen und -berechnungen bereits in der Entwurfsphase
  • Beratung Finanzierungswesen und Beschaffung von Zuschüssen und Förderungen
  • Behördenengineering

 

Kostenermittlung / Ausschreibung

Für eine maximale Kostensicherheit über alle Projektphasen sind Kostenschätzungen und -berechnungen bzw. in späteren Phasen Ausschreibungen ein enorm wichtiges Instrument.

ab concept Ausschreibung Kostenermittlung

Unsere Leistungen umfassen

  • Kostenschätzung in der Vorentwurfsphase
  • Kostenberechnung in der Entwurfsphase
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen für Einzelgewerke oder für die Vergabe an Generalunternehmer
  • Ausarbeitung der Preisspiegel
  • Vergabe

 

 

Örtliche Bauaufsicht und Fachbauaufsicht

Bei der örtlichen Bauaufsicht und der Fachbauaufsicht geht es um die Überwachung der vertragsgemäßen Herstellung eines Bauwerkes in Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen und um die Einhaltung der Kosten-, Termin- und Qualitätsziele.

ab concept Baustellenkoordination

Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Bauüberwachung und Koordination
  • Termin- und Kostenverfolgung
  • Qualitätskontrolle
  • Rechnungsprüfung
  • Bearbeiten von Mehr- und Minderkostenforderungen
  • Übernahmen und Abnahmen
  • Mängelfeststellung und -bearbeitung
  • Dokumentation

 

 

Baukoordination (BauKG)

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat die Aufgabe und das Ziel, das Unfallrisiko und die hohen Belastungen der Bauarbeiter durch eine geordnete Sicherheitskoordination zu reduzieren. Wir übernehmen Ihre Bauherrenpflichten im Sinne des BauKG – für Ihre Rechtsicherheit am Bau. Dazu gehören im Speziellen

Planungskoordination

  • Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Überwachung der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes in der Planungsphase
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
  • Überwachung der Einhaltung der erstellten Unterlage in der Planungsphase

Baustellenkoordination

  • Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG während der Bauausführungsphase
  • Koordination der Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
  • Überwachen der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung
  • Koordination und Organisation der Zusammenarbeit und der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Verhütung von Unfällen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen zwischen den Arbeitgebern
  • Veranlassung der notwendigen Anpassungen des SiGe-Plan unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten und eingetretener Änderungen
  • Das Treffen von Maßnahmen, um nur befugten Personen das Betreten der Baustelle zu ermöglichen